Hier finden Sie alle relevanten Informationen betreffend COVID-19

An erster Stelle kommt für uns selbstverständlich die Gesundheit und das Wohlbefinden von uns allen. Daher möchten wir euch hier ein paar Eckpunkte über die geltenden Maßnahmen sowie getroffene Vorkehrungen und Prävention diesbezüglich erläutern.

Wir dürfen hier kurz erwähnen, dass unser Tanzcafé und Tanzstudio im Jahr 2020 komplett neu errichtet wurde und zwar von Grund auf. Daher befindet sich in allen Räumlichkeiten eine nagelneue Lüftungsanlage die für einen großzügigen andauernden Luftaustausch sorgt. Zudem sind die beiden Tanzsäle und das Tanzcafé voll klimatisiert. 

geltende Maßnahmen hinsichtlich der 2G-Regel: Stand 08.11.2021

Liebe Tänzerinnen, liebe Tänzer und liebe Tanzbegeisterte!

Ab sofort, 08.11.2021, treten weitreichende Verschärfungen unser Tanzcafé und Tanzstudio betreffend in Kraft: 

Da auch wir als Freizeit- und Gastronomiebetrieb gelten, muss auch bei uns die 2G-Regel Anwendung finden. 

Anbei ein Überblick über die nun auf Grund der Verordnung vorgegebenen, geltenden Maßnahmen: 

Zutritt ausschließlich mit 2G-Nachweis!

Somit dürfen wir nur noch geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu unserer Tanzschule gewähren.

  • Übergangsfrist bis 06.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich

 

  • Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises, bei Vorlage eines ärztlichen Attests und eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist.

 

Kinder und Jugendliche:

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.

 

  •  Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen. 

Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig 

 

Weiters gibt es für den Grünen Pass zu beachten:

  • Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen

 

  • Für Johnson & Johnson geimpfte gilt ab 03.01.2022: 
    Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

Bei Fragen und Anregungen stehen wir euch jederzeit unter 0680/2059031 oder tanzen@tanzstudio-krassnitzer.at gerne zur Verfügung.

Herzlichst

Barbara & Michael

mit Team

Lockerungen und geltende Maßnahmen: Stand 01.07.2021

Liebe Tänzerinnen, liebe Tänzer, liebe Tanzbegeisterte und Freunde des stilvollen Genusses!

Ab sofort, 01.07.2021, treten weitreichende Lockerungen unser Tanzcafé und Tanzstudio betreffend in Kraft: Abstand, Maskenpflicht und Sperrstunde fallen. In Kraft bleibt die 3G Regel und vorerst noch die Registrierungspflicht. 

Daher hat unser Tanzcafé wieder jeden Mittwoch, Freitag und Samstag für euch alle geöffnet. 

Mittwoch und Freitag: 21:00 Uhr bis Sperrstunde (derzeit 24:00 Uhr)

Samstag: hier haben wir auf Sommerbetrieb umgestellt, d.h.19:00 Uhr bis Sperrstunde (derzeit 01:00 Uhr) 

Zur Erinnerung: zu diesen Zeiten ist das Tanzcafé ein öffentliches Lokal und somit ist jeder herzlich willkommen, das Besuchen eines Tanzkurses gilt nicht als Voraussetzung für einen Besuch im Tanzcafé

Bei Fragen und Anregungen stehen wir euch jederzeit unter 0680/2059031 oder tanzen@tanzstudio-krassnitzer.at gerne zur Verfügung.

Herzlichst

Barbara & Michael

mit Team stilvollen

Lockerungen und geltende Maßnahmen: Stand 01.06.2021

Aushang über geltende Maßnahmen:

Zum Download des gesamten COVID-19 Präventionskonzeptes klicken Sie hier: