Liebe Tänzerinnen, liebe Tänzer und liebe Tanzbegeisterte!
Ab sofort, 08.11.2021, treten weitreichende Verschärfungen unser Tanzcafé und Tanzstudio betreffend in Kraft:
Da auch wir als Freizeit- und Gastronomiebetrieb gelten, muss auch bei uns die 2G-Regel Anwendung finden.
Anbei ein Überblick über die nun auf Grund der Verordnung vorgegebenen, geltenden Maßnahmen:
Zutritt ausschließlich mit 2G-Nachweis!
Somit dürfen wir nur noch geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu unserer Tanzschule gewähren.
- Übergangsfrist bis 06.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich
- Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises, bei Vorlage eines ärztlichen Attests und eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Kinder und Jugendliche:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
- Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.
Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig
Weiters gibt es für den Grünen Pass zu beachten:
- Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen
- Für Johnson & Johnson geimpfte gilt ab 03.01.2022:
Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir euch jederzeit unter 0680/2059031 oder tanzen@tanzstudio-krassnitzer.at gerne zur Verfügung.
Herzlichst
Barbara & Michael
mit Team